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BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Beiladung des Ehemanns
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.11.1974 - I R 62/74
Einheitliche Gewinnfeststellung - OHG - Mitunternehmer - Gesellschafter - …
Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
Ein Verzicht auf die notwendige Beiladung ist ebensowenig möglich wie eine Nachholung in der Revisionsinstanz (§ 123 Satz 1 FGO, vgl. auch das BFH-Urteil vom 28. November 1974 I R 62/74, BFHE 114, 167, BStBl II 1975, 209). - BFH, 29.09.1981 - VIII R 90/79
Vermietung - Verpachtung - Einheitliche Feststellung - Gesonderte Feststellung - …
Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
Die Unterlassung der notwendigen Beiladung ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der im Revisionsverfahren auch ohne Rüge zu beachten ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. September 1981 VIII R 90/79, BFHE 134, 505, BStBl II 1982, 216). - BFH, 05.02.1985 - IX B 55/84
Überprüfung einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO i einem …
Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
Wegen dieser rechtlichen Bindung räumt § 48 Abs. 2 FGO den Beteiligten das Recht ein, sich im Klageverfahren gegen den Feststellungsbescheid zu wenden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40). - BFH, 29.01.1985 - IX B 106/84
Vorliegen eines Anodnungsgrundes im Fall der Erstattung von einbehaltenen, …
Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
Wegen dieser rechtlichen Bindung räumt § 48 Abs. 2 FGO den Beteiligten das Recht ein, sich im Klageverfahren gegen den Feststellungsbescheid zu wenden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40).
- BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis …
Demgemäß kann auch die (negative) Feststellung des FA, dass eine Person nicht die Stellung eines Mitunternehmers erlangt hat, nicht nur in einen kombiniert positiven-negativen Feststellungsbescheid eingebunden sein, der dem Beteiligten, dessen Mitunternehmereigenschaft verneint wird, einzeln bekannt zu geben ist (…vgl. zur Nichtanwendung von § 183 Abs. 1 Satz 1 AO BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 20/91, BFH/NV 1991, 793; Söhn in HHSp, § 183 AO Rz 37); vielmehr kann die negative Feststellung auch Gegenstand getrennter und --wie im Streitfall geschehen (s.o. zu aa und bb)-- gleichfalls einzeln bekannt zu gebender Bescheide sein (BFH-Urteil vom 4. April 1989 IX R 139/85, BFH/NV 1989, 765; Söhn in HHSp, § 179 AO Rz 120; Frotscher in Schwarz, AO, § 179 Rz 31). - FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11
Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur …
Demgemäß kann auch die (negative) Feststellung des Finanzamts, dass eine Person nicht die Stellung eines Mitunternehmers erlangt hat, nicht nur in einen kombiniert positiven-negativen Feststellungsbescheid eingebunden sein, der dem Beteiligten, dessen Mitunternehmereigenschaft verneint wird, einzeln bekannt zu geben ist; vielmehr kann die negative Feststellung auch Gegenstand getrennter und gleichfalls einzeln bekannt zu gebender Bescheide sein (BFH-Urteil vom 4. April 1989 IX R 139/85, BFH/NV 1989, 765;… BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).